Als Wahlarzt arbeite ich ohne Kassenvertrag.
Mein Honorar setzt sich aus Erstordination und Nachbehandlung zusammen.
Die Verrechnung des Honorars erfolgt direkt zwischen Arzt und Patient.
Der Patient hat die Möglichkeit, die Honorarnote bei seinem Sozialversicherungsträger einzureichen, die Höhe der Rückerstattung ist abhängigig von den Satzungen des jeweiligen Krankenversicherungsträgers.